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Wir haben uns im September 2009 zu einer überregionalen Kooperation von Rechtsanwälten zusammengeschlossen.

Es gibt mittlerweile in zahlreichen Rechtsgebieten so genannte Fachanwälte, jedoch keinen Fachanwalt für Reiserecht. Wir gehören aber zu den Anwälten, die sich mit dem Reiserecht und Luftverkehrsrecht intensiver beschäftigen. So beraten und vertreten wir im Reiserecht und Luftverkehrsrecht - zusammen auch als Tourismusrecht oder Touristikrecht bezeichnet - vor allem Reisende, aber natürlich auch Reisebüros oder Veranstalter bundesweit.

Für Anwaltskollegen übernehmen wir gerne Terminsvertretungen in Untervollmacht und führen für touristische Unternehmen auf Wunsch Schulungen durch.

Die Mitglieder der Kooperation sind

DGfR

die sich für die Fortentwicklung des Tourismusrechts engagiert. Weitere Informationen über die im Netzwerk verbundenen Rechtsanwälte finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Kanzleien. Klicken Sie dazu oben die Standorte oder die Namen der Rechtsanwälte am linken Bildrand an. Sie werden dann zu den Seiten weitergeleitet.


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