wurde im September 2009 von in ganz Deutschland ansässigen Anwälten als überregionale Kooperation gegründet,
die sich auf das Gebiet des Tourismusrechts spezialisiert hat.
Es gibt mittlerweile zu zahlreichen Rechtsgebieten so genannte Fachanwälte, jedoch keinen Fachanwalt für Reiserecht. Wir aber gehören zu den Anwälten, die sich mit dem Reiserecht und Luftverkehrsrecht intensiver beschäftigen. So beraten und vertreten wir im Reise- und Luftverkehrsrecht - auch als Tourismus- oder Touristikrecht bezeichnet - vor allem Reisende, aber natürlich auch Reisebüros und Reiseveranstalter.
Für Anwaltskollegen übernehmen wir gerne Terminvertretungen in Untervollmacht vor den schwerpunktmäßig mit Reiserechtssachen befassten Gerichten. Für touristische Unternehmen führen wir auf Wunsch auch Schulungen durch.
Alle Anwälte der Kooperation sind Mitglieder der
Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. setzt sich für die Fortentwicklung des Tourismusrechts ein.
Weitere Informationen über die dem Netzwerk angeschlossenen Rechtsanwälte finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Kanzleien. Klicken Sie dazu oben die Standorte oder die Namen der Rechtsanwälte in der linken Spalte an.
Sie gelangen dann zu den Internetangeboten der jeweiligen Anwälte.

Impressum Gestaltung und Umsetzung: Internet Competence Center (ICC), Langenfeld (NRW)