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Wir haben uns im September 2009 zu einer überregionalen Kooperation von Rechtsanwälten zusammengeschlossen.
Es
gibt mittlerweile in zahlreichen Rechtsgebieten so genannte
Fachanwälte, jedoch keinen Fachanwalt für Reiserecht. Wir gehören
aber zu den Anwälten, die sich mit dem Reiserecht
und Luftverkehrsrecht
intensiver beschäftigen. So beraten und vertreten wir im Reiserecht
und Luftverkehrsrecht
- zusammen auch als Tourismusrecht oder Touristikrecht bezeichnet -
vor allem Reisende,
aber natürlich auch Reisebüros
oder Veranstalter
bundesweit.
Für
Anwaltskollegen übernehmen wir gerne Terminsvertretungen
in Untervollmacht und führen für touristische Unternehmen auf
Wunsch Schulungen durch.
Die
Mitglieder der Kooperation sind
die
sich für die Fortentwicklung
des Tourismusrechts
engagiert. Weitere Informationen über die im Netzwerk verbundenen
Rechtsanwälte finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen
Kanzleien. Klicken Sie dazu oben die Standorte oder die Namen der
Rechtsanwälte am linken Bildrand an. Sie werden dann zu den Seiten
weitergeleitet.
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